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CARNET CDP
Das Carnet de Passages (auch Carnet de passage, Triptik oder Triptyk) wird von zahlreichen Ländern bei der Einreise mit Kraft- oder Wasserfahrzeug verlangt, um das Fahrzeug vorübergehend zollfrei einführen zu können. Es kann unter Umständen in mehreren Ländern benutzt werden und ist meist für die Reise oder eine maximale Dauer begrenzt gültig. Das Carnet de Passage wird von zugelassenen Stellen gegen Hinterlegung einer Bürgschaft oder Kaution ausgestellt, aus der Zollforderungen bei nicht erfolgter Wiederausfuhr bedient werden. In gewissen Ländern kann ein Automobilclub als Bürge auftreten (z.B. für seine Mitglieder). Die ordnungsgemäße Ausfuhr wird vom Zoll des Ausreiselandes entsprechend im Carnet vermerkt. Bei Vorlage des ordentlich gestempelten Carnets bei der ausstellenden Organisation wird die hinterlegte Sicherheit freigegeben.